Betriebsanweisung
Elektrischer Sprengzünder
Betrieb: Ihr Unternehmen · Arbeitsplatz: Allgemeiner Laborarbeitsplatz
Betriebsanweisung
Elektrischer Sprengzünder
Betrieb: Ihr Unternehmen · Arbeitsplatz: Allgemeiner Laborarbeitsplatz
SignalGefahr
H201H360DfH373H411
Gefahren für Mensch und Umwelt
- Explosivstoff; Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.
- Kann das Kind im Mutterleib schädigen; Verdacht auf Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit.
- Kann Organe bei längerer oder wiederholter Exposition schädigen.
- Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- Bei Explosion drohen Brandwunden, Verletzungen und Splittertreffer.
- Explosionsschwaden können Atemwege reizen und Kopfschmerzen verursachen.
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
- Nur von unterwiesenen befugten Personen handhaben.
- Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
- Von Wärme, Funken, offener Flamme und heißen Oberflächen fernhalten.
- Nicht rauchen.
- Vor Schlag, Reibung und elektrostatischer Entladung schützen.
- Trocken, gut belüftet und dicht geschlossen bei -30 °C bis +40 °C lagern.
- Nicht zusammen mit Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln oder Arzneimitteln lagern.
- Baumwoll-Berufskleidung gegen statische Aufladung tragen.
- Schutzbrille verwenden, wenn erforderlich.
- Detonationsgase nicht einatmen.
- Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
- Nach der Arbeit Hände mit Wasser und Seife waschen.
Verhalten im Gefahrfall
- Bei Brand Bereich räumen und Abstand halten.
- Bei Brand: Umgebung wegen Explosionsgefahr räumen.
- Brand nicht bekämpfen, wenn Explosionsgefahr besteht.
- Beschädigte oder auffällige Produkte nicht weiterverwenden.
- Bei Verdacht auf Explosion sofort ärztliche Hilfe veranlassen.
- Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Erste Hilfe
- Nach Einatmen: an die frische Luft bringen und ruhig halten.
- Bei Atemwegsreizung oder Atemnot ärztliche Hilfe sichern.
- Nach Explosion mit Hautverletzungen oder Brandwunden sofort ärztlich behandeln lassen.
- Nach Augenverletzung oder Splittertreffer sofort ärztliche Hilfe aufsuchen.
- Nach Verschlucken Mund ausspülen und ärztliche Hilfe aufsuchen.
- Bei Exposition oder Verdacht auf Exposition ärztlichen Rat einholen.
Sachgerechte Entsorgung
- Entsorgung nur nach geltenden Vorschriften durchführen.
- Fehlerhafte oder beschädigte Produkte nach Herstelleranweisung entsorgen.
- Entschärfung nur durch befugte verantwortliche Personen.
- Abfälle nach Vorgaben des Abfallerzeugers einstufen und entsorgen.
- Leere Verpackungen dem Recycling zuführen.
- Kontaminierte Verpackungen gesetzeskonform entsorgen.