Betriebsanweisung

Elektrischer Sprengzünder

Betrieb: Ihr Unternehmen · Arbeitsplatz: Allgemeiner Laborarbeitsplatz

Betriebsanweisung

Elektrischer Sprengzünder

Betrieb: Ihr Unternehmen · Arbeitsplatz: Allgemeiner Laborarbeitsplatz
SignalGefahr
H201H360DfH373H411

Gefahren für Mensch und Umwelt

  • Explosivstoff; Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.
  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen; Verdacht auf Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit.
  • Kann Organe bei längerer oder wiederholter Exposition schädigen.
  • Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
  • Bei Explosion drohen Brandwunden, Verletzungen und Splittertreffer.
  • Explosionsschwaden können Atemwege reizen und Kopfschmerzen verursachen.

Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

  • Nur von unterwiesenen befugten Personen handhaben.
  • Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • Von Wärme, Funken, offener Flamme und heißen Oberflächen fernhalten.
  • Nicht rauchen.
  • Vor Schlag, Reibung und elektrostatischer Entladung schützen.
  • Trocken, gut belüftet und dicht geschlossen bei -30 °C bis +40 °C lagern.
  • Nicht zusammen mit Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln oder Arzneimitteln lagern.
  • Baumwoll-Berufskleidung gegen statische Aufladung tragen.
  • Schutzbrille verwenden, wenn erforderlich.
  • Detonationsgase nicht einatmen.
  • Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
  • Nach der Arbeit Hände mit Wasser und Seife waschen.

Verhalten im Gefahrfall

  • Bei Brand Bereich räumen und Abstand halten.
  • Bei Brand: Umgebung wegen Explosionsgefahr räumen.
  • Brand nicht bekämpfen, wenn Explosionsgefahr besteht.
  • Beschädigte oder auffällige Produkte nicht weiterverwenden.
  • Bei Verdacht auf Explosion sofort ärztliche Hilfe veranlassen.
  • Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Erste Hilfe

  • Nach Einatmen: an die frische Luft bringen und ruhig halten.
  • Bei Atemwegsreizung oder Atemnot ärztliche Hilfe sichern.
  • Nach Explosion mit Hautverletzungen oder Brandwunden sofort ärztlich behandeln lassen.
  • Nach Augenverletzung oder Splittertreffer sofort ärztliche Hilfe aufsuchen.
  • Nach Verschlucken Mund ausspülen und ärztliche Hilfe aufsuchen.
  • Bei Exposition oder Verdacht auf Exposition ärztlichen Rat einholen.

Sachgerechte Entsorgung

  • Entsorgung nur nach geltenden Vorschriften durchführen.
  • Fehlerhafte oder beschädigte Produkte nach Herstelleranweisung entsorgen.
  • Entschärfung nur durch befugte verantwortliche Personen.
  • Abfälle nach Vorgaben des Abfallerzeugers einstufen und entsorgen.
  • Leere Verpackungen dem Recycling zuführen.
  • Kontaminierte Verpackungen gesetzeskonform entsorgen.