Betriebsanweisung

Sika® Aktivator-100

Betrieb: Ihr Unternehmen · Arbeitsplatz: Allgemeiner Laborarbeitsplatz

Betriebsanweisung

Sika® Aktivator-100

Betrieb: Ihr Unternehmen · Arbeitsplatz: Allgemeiner Laborarbeitsplatz
SignalGefahr
H225H304H315H317H318H336H411

Gefahren für Mensch und Umwelt

  • Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • Verursacht Hautreizungen und kann Allergien auslösen.
  • Verursacht schwere Augenschäden.
  • Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

  • Von Hitze, Funken und offenen Flammen fernhalten.
  • Nicht rauchen; elektrostatische Aufladung vermeiden.
  • Nur bei guter Lüftung oder mit Absaugung arbeiten.
  • Schutzbrille mit Seitenschutz tragen.
  • Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe tragen.
  • Arbeitskleidung und Hautschutz verwenden.
  • Bei unzureichender Belüftung Atemschutz mit Filter Typ A verwenden.
  • Nicht essen, trinken oder rauchen; vor Pausen Hände waschen.
  • Freisetzung in Kanalisation und Umwelt vermeiden.

Verhalten im Gefahrfall

  • Bei Brand mit geeignetem Löschmittel gemäß Betriebsvorgabe löschen.
  • Verschüttetes Produkt sofort aufnehmen.
  • Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
  • Bei Beschwerden Arzt hinzuziehen.
  • Behälter vorsichtig öffnen; Inhalt kann unter Druck stehen.

Erste Hilfe

  • Nach Einatmen: An die frische Luft bringen; bei starker Einwirkung Arzt rufen.
  • Nach Hautkontakt: Verschmutzte Kleidung ausziehen, mit Wasser und Seife abwaschen.
  • Nach Augenkontakt: Sofort lange mit Wasser spülen, Kontaktlinsen entfernen, sofort Arzt/Giftnotruf anrufen.
  • Nach Verschlucken: Mund ausspülen, kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzt/Giftnotruf anrufen.
  • Bewusstlosen nichts über den Mund geben.

Sachgerechte Entsorgung

  • Produktreste und verschmutzte Bindemittel als gefährlichen Abfall entsorgen.
  • Nicht in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen.
  • Leere Behälter können Rückstände enthalten und sind sicher zu entsorgen.
  • Entsorgung nur über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe.
  • Verunreinigte Verpackungen getrennt als gefährlichen Abfall entsorgen.