Betriebsanweisung

Sarnacol® T-660

Betrieb: Ihr Unternehmen · Arbeitsplatz: Allgemeiner Laborarbeitsplatz

Betriebsanweisung

Sarnacol® T-660

Betrieb: Ihr Unternehmen · Arbeitsplatz: Allgemeiner Laborarbeitsplatz
SignalGefahr
H225H315H319H336H411

Gefahren für Mensch und Umwelt

  • Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
  • Verursacht Hautreizungen.
  • Verursacht schwere Augenreizung.
  • Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

  • Von Hitze, Funken und offenen Flammen fernhalten. Nicht rauchen.
  • Behälter dicht geschlossen halten.
  • Dämpfe und Sprühnebel nicht einatmen.
  • Nur bei guter Lüftung arbeiten; in engen Räumen besonders gut lüften.
  • Schutzbrille mit Seitenschutz tragen.
  • Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe tragen.
  • Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe tragen.
  • Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  • Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
  • Vor Pausen und nach der Arbeit Hände waschen.

Verhalten im Gefahrfall

  • Bei Brand: mit geeignetem Löschmittel gemäß Betriebsvorgabe löschen.
  • Verschüttetes Produkt aufnehmen und sicher beseitigen.
  • Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
  • Bei Beschwerden Arzt hinzuziehen.
  • Nicht in Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

Erste Hilfe

  • Nach Einatmen: an die frische Luft bringen, bei Beschwerden Arzt rufen.
  • Nach Hautkontakt: verunreinigte Kleidung ausziehen, mit Wasser und Seife waschen.
  • Nach Augenkontakt: sofort gründlich mit Wasser spülen, Kontaktlinsen entfernen.
  • Bei anhaltender Augen- oder Hautreizung ärztlich behandeln lassen.
  • Nach Verschlucken: Mund ausspülen, kein Erbrechen herbeiführen, Arzt kontaktieren.
  • Bewusstlosen nichts durch den Mund geben.

Sachgerechte Entsorgung

  • Abfälle möglichst vermeiden oder minimieren.
  • Produktreste und verschmutzte Verpackungen als gefährlichen Abfall entsorgen.
  • Nur über zugelassenes Entsorgungsunternehmen entsorgen.
  • Freisetzung in Boden, Kanalisation und Gewässer verhindern.
  • Leere Behälter können gefährliche Rückstände enthalten.