Betriebsanweisung

RASOLASTIK RDY

Betrieb: Ihr Unternehmen · Arbeitsplatz: Allgemeiner Laborarbeitsplatz

Betriebsanweisung

RASOLASTIK RDY

Betrieb: Ihr Unternehmen · Arbeitsplatz: Allgemeiner Laborarbeitsplatz
SignalGefahr
H315H318H335H302H319H411

Gefahren für Mensch und Umwelt

  • Verursacht Hautreizungen.
  • Verursacht schwere Augenschäden.
  • Kann die Atemwege reizen.
  • Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  • Verursacht schwere Augenreizung.
  • Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

  • Staubbildung vermeiden und nur bei guter Lüftung arbeiten.
  • Augen-, Haut- und Kleidungskontakt vermeiden.
  • Schutzbrille mit Seitenschutz tragen.
  • Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe tragen, z. B. Nitril oder Butyl.
  • Staubdichte Schutzkleidung und Sicherheitsschuhe tragen.
  • Bei unzureichender Lüftung geeigneten Atemschutz mit Partikelfilter verwenden.
  • Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken oder rauchen.
  • Vor Pausen und nach der Arbeit Hände waschen.
  • Behälter dicht geschlossen, trocken und gut belüftet lagern.
  • Freisetzung in Kanalisation und Gewässer verhindern.

Verhalten im Gefahrfall

  • Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
  • Bei Einatmen an die frische Luft bringen.
  • Bei Hautkontakt mit viel Wasser und Seife abwaschen.
  • Bei Augenkontakt sofort lange mit viel Wasser spülen, Kontaktlinsen entfernen und Auge offen halten.
  • Bei Augenkontakt sofort Arzt verständigen.
  • Bei Verschlucken Mund ausspülen, Wasser nachtrinken und sofort Arzt hinzuziehen.
  • Dem Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

Erste Hilfe

  • Mögliche Beschwerden: Husten, Atemstörung, Tränenfluss, Hautrötung, Dermatitis.
  • Augenspritzer können schwere, bleibende Schäden verursachen.
  • Bei anhaltenden Hautbeschwerden ärztlich abklären lassen.
  • Nach schwerwiegender Einwirkung durch Einatmen Arzt hinzuziehen.
  • Behandlung erfolgt symptomatisch.

Sachgerechte Entsorgung

  • Abfälle möglichst vermeiden oder minimieren.
  • Produktreste über ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen entsorgen.
  • Leere Behälter können gefährliche Rückstände enthalten.
  • Verunreinigte Verpackungen getrennt und fachgerecht entsorgen.
  • Freisetzungen nicht in Boden, Abflüsse oder Gewässer gelangen lassen.
  • Entsorgung nach örtlichen behördlichen Vorschriften durchführen.