Betriebsanweisung
RASOLASTIK RDY
Betrieb: Ihr Unternehmen · Arbeitsplatz: Allgemeiner Laborarbeitsplatz
Betriebsanweisung
RASOLASTIK RDY
Betrieb: Ihr Unternehmen · Arbeitsplatz: Allgemeiner Laborarbeitsplatz
SignalGefahr
H315H318H335H302H319H411
Gefahren für Mensch und Umwelt
- Verursacht Hautreizungen.
- Verursacht schwere Augenschäden.
- Kann die Atemwege reizen.
- Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- Verursacht schwere Augenreizung.
- Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
- Staubbildung vermeiden und nur bei guter Lüftung arbeiten.
- Augen-, Haut- und Kleidungskontakt vermeiden.
- Schutzbrille mit Seitenschutz tragen.
- Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe tragen, z. B. Nitril oder Butyl.
- Staubdichte Schutzkleidung und Sicherheitsschuhe tragen.
- Bei unzureichender Lüftung geeigneten Atemschutz mit Partikelfilter verwenden.
- Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken oder rauchen.
- Vor Pausen und nach der Arbeit Hände waschen.
- Behälter dicht geschlossen, trocken und gut belüftet lagern.
- Freisetzung in Kanalisation und Gewässer verhindern.
Verhalten im Gefahrfall
- Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
- Bei Einatmen an die frische Luft bringen.
- Bei Hautkontakt mit viel Wasser und Seife abwaschen.
- Bei Augenkontakt sofort lange mit viel Wasser spülen, Kontaktlinsen entfernen und Auge offen halten.
- Bei Augenkontakt sofort Arzt verständigen.
- Bei Verschlucken Mund ausspülen, Wasser nachtrinken und sofort Arzt hinzuziehen.
- Dem Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.
Erste Hilfe
- Mögliche Beschwerden: Husten, Atemstörung, Tränenfluss, Hautrötung, Dermatitis.
- Augenspritzer können schwere, bleibende Schäden verursachen.
- Bei anhaltenden Hautbeschwerden ärztlich abklären lassen.
- Nach schwerwiegender Einwirkung durch Einatmen Arzt hinzuziehen.
- Behandlung erfolgt symptomatisch.
Sachgerechte Entsorgung
- Abfälle möglichst vermeiden oder minimieren.
- Produktreste über ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen entsorgen.
- Leere Behälter können gefährliche Rückstände enthalten.
- Verunreinigte Verpackungen getrennt und fachgerecht entsorgen.
- Freisetzungen nicht in Boden, Abflüsse oder Gewässer gelangen lassen.
- Entsorgung nach örtlichen behördlichen Vorschriften durchführen.